Ticketbestellung FCB - Infos und Weitergabe von Tickets

Auszug aus den ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der FC Bayern München AG 

 

8. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe

 

8.1 Schützenswertes Interesse des FCB: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten

und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch

im Stadion, zur Durchsetzung von Haus- bzw. Stadionverboten, zur

Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur

Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen,

insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung

einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu

sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des FCB und der

Zuschauer, die unkontrollierte und nicht autorisierte Weitergabe von

Tickets zu untersagen.

8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich und versichert

ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu

erwerben und zu nutzen sowie jedes gewerbliche oder kommerzielle

(d.h. mit Gewinn) Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu unterlassen. Untersagt

ist dem Ticketinhaber insbesondere,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet

(z.B. über eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei

nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave,

etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,

b) Tickets zu einem Preis weiterzugeben, der höher ist als der Preis

nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB;

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an

einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/

oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCB

bzw. den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder

nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung,

als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil

eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Haus- bzw. Stadionverbot

besteht, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand bekannt

war oder bekannt sein musste,

g) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von

Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand

bekannt war oder bekannt sein musste.

8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus

nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit

oder anderweitiger persönlicher Verhinderung des Kunden, ist

zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der

Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und

a) die Weitergabe über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des FCB und

in der hierfür auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt vorgegebenen

Weise erfolgt, oder

b) die Weitergabe über das offizielle Geschäftspartnerportal und in

der hierfür auf dem offiziellen Geschäftspartnerportal vorgegebenen

Weise erfolgt, oder

c) die Weitergabe über das digitale Ticketcenter und in der hierfür im

digitalen Ticketcenter vorgegebenen Weise erfolgt, oder

d) der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die

Geltung und den Inhalt dieser ATGB, die zugehörigen Datenschutzinformationen

bzw. etwaig abzugebende Einwilligungen ausdrücklich

hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen

ihm und dem FCB einverstanden ist und der FCB unter Nennung des

Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert

wird.

8.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Sollte der FCB feststellen,

dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in

Ziffer 8.2 verstoßen hat, ist der FCB berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen

den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen

Kunden zu liefern,

b) die entsprechenden Tickets zu sperren und dem Kunden/Ticketinhaber

entschädigungslos den Zutritt zum Stadion verweigern bzw.

ihn des Stadions zu verweisen,

c) in den Fällen der unzulässigen Ticketweitergabe gemäß Ziffer 8.2.

a) und/oder 8.2. b) den vom Kunden erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn

nach den Maßgaben von Ziffer 12 heraus zu verlangen,

d) einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber

für einen angemessenen Zeitraum zu verweigern; maßgeblich

für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl

der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten

Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,

e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der

Mitgliedschaft beim FCB bzw. in offiziellen Fanclubs des FCB verbundenen

Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen

Kunden die Mitgliedschaft beim FCB zu kündigen, und/oder

f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung

des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige

Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern

(Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO).